
Auszug aus dem OÖTT Handbuch
(Auflage 2019)
Mannschaftsmeisterschaftsterminplan: Seite 65
Die Mannschaftsmeisterschaftstermine werden in XTTV zur Verfügung gestellt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Änderungen (Pflichttag, Zeit, Spiellokal usw.), die nach der Auslosung von Vereinen durchgeführt werden bzw. Feiertage,
NICHT berücksichtigt sind.
Mehrere Mannschaften in derselben Klasse: Seite 66
Nennen in einer Klasse zwei oder mehrere Mannschaften eines Vereines, dann kann der Landesverband diesen Mannschaften solche Auslosungsnummern zuteilen, dass sie in der ersten Runde zusammentreffen, oder das (die) Spiel(e) muss (müssen)
vorgespielt werden. Der (die) Spielbericht(e) muss (müssen) mit jenem(n) der 1. Runde im XTTV Ergebnisdienst erfasst werden.
Pflichtzeit: von 1900 bis 2000 Seite 67
Wartezeit:
Die Wartezeit, diese gilt nur für den Gastverein, beträgt bei Mannschaftsmeisterschaftsspielen 30 Minuten. Nach Ablauf dieser Wartezeit (30 Minuten) ist die Heimmannschaft nicht verpflichtet, auf ihren Meisterschaftsgegner zu warten. (§ 11 des
Regulativs ist dazu zu beachten).
Empfehlung des Landesverbandes zur Wartezeit:
Der Landesverband stellt an die Vereine das Ersuchen, allen anreisenden Vereinen, die durch eine längere und beschwerlichere Anreise nicht rechtzeitig zur Beginnzeit eines Mannschaftsmeisterschaftsspieles anwesend sein können, eine verlängerte Wartezeit einzuräumen.
Der Landesverband empfiehlt dieses Entgegenkommen allen Heimvereinen, um eine faire und sportliche Abwicklung der Mannschaftsmeisterschaft zu ermöglichen.
Verpflichtender Einsatz von Zählgeräten: Seite 74
Zur weiteren fachlich/technischen und repräsentativen Aufwertung der oberösterreichischen Spielklassen, der allgemeinen Klasse der Herren und der Damen, sind alle Mannschaften verpflichtet, an jedem Meisterschafts-Tischtennistisch ein Zählgerät einzusetzen. (Für die 1.Klassen tritt diese Bestimmung erst mit Spieljahr 1996/97 in Kraft). Bei Nichteinhaltung ist pro Fehlen eines Zählgerätes eine Ordnungsstrafe zu leisten.
Spielstandstafel:
Empfehlung: Die Vereine werden gebeten, im Spiellokal eine Spielstandstafel zu installieren.
Mehrfaches Nichtantreten (Abänderung des § 26 Regulativ): Seite 75
Tritt eine Mannschaft in einem Spieljahr dreimal nicht an, oder scheidet sie freiwillig aus, dann verliert sie die weitere Teilnahmeberechtigung. Erfolgt das Ausscheiden im ersten Spielhalbjahr (Herbst), dann werden alle erzielten Mannschafts-,Einzel- und Doppel-Ergebnisse gestrichen und die Mannschaft wird aus der Tabelle herausgenommen.
Die Mannschaft kann im nächsten Spieljahr nur in der untersten Klasse (als letzte Mannschaft eines Vereines) beginnen.
Erfolgt die Streichung im zweiten Spielhalbjahr (Frühjahr), werden alle im zweiten Spielhalbjahr (Frühjahr) erzielten Mannschafts-, Einzel- und Doppel-Ergebnisse gestrichen und diese Mannschaftsspielergebnisse bzw. die noch ausständigen Meisterschaftsspiele dem Gegner gutgeschrieben. Die Mannschaft bleibt in der Tabelle, wird aber – ungeachtet des Tabellenstandes – am Ende des Spieljahres in die nächstniedrigere Klasse versetzt.
In beiden Fällen (Ausscheiden Herbst oder Frühjahr) kann die nächstfolgende Mannschaft des Vereines/Sektion/SPG KEINE Aufstiegsberechtigung in eine höhere Klasse erhalten.
(Diese Regelungen gelten für den OÖ Landesverband bzw. OÖ Spielklassen).
OÖ Mannschaftsmeisterschaft: Seite 80
Auf Basis des Schefflersystems werden 12 Einzel und 2 Doppel ausgetragen. Die
Spielreihenfolge ist wie folgt festgelegt:
Das Meisterschaftsspiel endet, wenn eine Mannschaft den 8. Siegpunkt erreicht hat. Beim Spielstand 8:0 werden das neunte und zehnte Spiel ausgetragen, so mit sind die Ergebnisse 8:2 bis 8:6, 9:1 oder 10:0 möglich, bzw. bei Unentschieden 7:7
Anmerkung: GV 2015 hat beschlossen, dass beide Doppel zu spielen sind. Durch diese Maßnahme ist gesichert, dass jeder Spieler zumindest 2 Einzelspiele und ein Doppel austrägt. Bei unkomplettem Antreten wird der Siegpunkt ebenfalls mit 8 (bzw. 9 oder 10) festgesetzt.
Sollten so wenige Spieler antreten, dass aufgrund des Spielverlaufes keine der beiden Mannschaften 8 (9 oder 10) Siege erreicht, so gilt der Spielstand nach Eintragung aller möglichen Ergebnisse (ausgenommen Doppel-w.o.) als Endstand. In einem Meisterschaftsspiel darf ein Spieler max. nur in vier Spielen (3 Einzel, 1 Doppel) zum Einsatz kommen.
Treten beide Mannschaften unkomplett an, ist zwingend das erste Doppel auszutragen.
Tritt eine Mannschaft mit nur zwei Spielern an, müssen diese so aufgestellt werden, dass jeder Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens ein Einzelspiel bestreiten kann.
(Die zwei Spieler dürfen nicht auf den Positionen 1 + 4 oder 2 + 3 bzw. A + D oder B + C aufgestellt werden).
Freiwilliger Verzicht auf Klassenzugehörigkeit: Seite 84
a) Verzichtet eine Mannschaft freiwillig auf die Klassenzugehörigkeit in ihrer oö, Klasse, so kann um beliebig viele Klassen zurückgegangen werden. Der Verzicht wirkt hinsichtlich Namensbezeichnung wie eine Auflösung.
Grundsätzlich kann jede Mannschaft eines Vereines aufgelöst werden.
b) Verzichtet eine Mannschaft, obwohl sie Meister oder aufstiegsberechtigter 2.Platzierter in einer Landesklasse, Bezirksliga oder 1. Klasse geworden ist, freiwillig auf den Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse, darf sie im darauffolgenden Spieljahr nicht in die nächsthöhere Spielklasse aufsteigen
c) Steigt eine Mannschaft freiwillig in die nächstniedrige Spielklasse ab, darf sie im darauffolgenden Spieljahr nicht in die nächsthöhere Spielklasse aufsteigen.
Auszug aus dem ÖTT Handbuch
Ausgabe 1/2024
2.6 Der Aufschlag Seite: 7: Seite 65
2.6.2 Der Aufschläger wirft dann den Ball, ohne ihm dabei einen Effet zu versetzen, nahezu senkrecht so hoch, dass er nach Verlassen des Handtellers der freien Hand mindestens 16 cm aufsteigt und dann herabfällt, ohne etwas zu berühren, bevor er geschlagen wird.
2.6.4 Der Ball muss sich vom Beginn des Aufschlags bis er geschlagen wird, oberhalb der Ebene der Spielfläche und hinter der Grundlinie des Aufschlägers befinden und darf durch den Aufschläger oder seinen Doppelpartner oder durch etwas, das sie an sich oder bei sich tragen, für den Rückschläger nicht verdeckt werden.
2.6.6 Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, so aufzuschlagen, dass der Schiedsrichter oder der Schiedsrichter-Assistent überzeugt sein kann, dass er die Bedingungen der Regeln erfüllt, und jeder der beiden kann entscheiden, dass ein Aufschlag unzulässig ist.
2.8.3 Wenn ein oder beide Spieler eines Doppelpaars aufgrund einer Körperbehinderung im Rollstuhl sitzen, schlägt zuerst der Aufschläger auf und der Rückschläger schlägt zurück. Danach kann jeder Spieler dieses Paares zurückschlagen.
2.13 Auf- und Rückschlag- sowie Seitenwahl: Seite 10
2.13.4 In jedem Satz eines Doppels bestimmt das Paar, das die ersten 2 Aufschläge auszuführen hat, welcher der beiden Spieler zuerst aufschlägt. Im ersten Satz eines Spiels bestimmt daraufhin das gegnerische Paar, welcher seiner beiden Spieler zuerst zurückschlägt. In den folgenden Sätzen wird zunächst der erste Aufschläger gewählt. Erster Rückschläger ist dann der Spieler, der im Satz davor zu ihm aufgeschlagen hat.
§11 Durchführung Seite: 42
(6) Es ist nicht erforderlich, die Doppelpaarungen schon vor Beginn des Mannschaftsspiels festzulegen; es kann damit bis zu Beginn des Doppels zugewartet werden. Ist jedoch beabsichtigt, im Doppel zusätzliche Spieler einzusetzen, so muss dies bereits bei der Aufstellung bekanntgegeben werden.
§13 Schiedsrichter und Oberschiedsrichter: Seite 43
(1) Für jedes Einzel- und Doppelspiel ist ein Schiedsrichter zu nominieren. (2) Jede Mannschaft hat abwechselnd einen Schiedsrichter zu stellen. Einigen sich die Mannschaftsführer nicht über die Reihenfolge, dann entscheidet das Los, wer
den ersten Schiedsrichter stellt.